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BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Ruhegehalts mit Rücksicht auf eine Kriegsbeschädigung - Bemessung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1965 - II A 76/62
- BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
- BVerwG, 21.05.1969 - II C 33.65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
In seiner bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienst-(Kriegs-)Unfallfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht zu hier vergleichbaren Vorschriften (u.a. zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957, BGBl. I S. 1338) schon wiederholt ausgeführt, daß von mehreren Bedingungen, die im natürlichlogischen Sinne den Erfolg (Dienstunfähigkeit) herbeigeführt haben, Ursachen im Rechtssinne nur diejenigen Bedingungen sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich hingewirkt haben (BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 268 ff. [BVerwG 08.04.1960 - VI C 100/59]; 26, 332 ff. [BVerwG 14.04.1967 - VII P 20/66]).Wesentliche Ursache für den Eintritt der Dienstunfähigkeit ist ein Unfall aber auch dann, wenn ihm neben einem anlagebedingten Leiden annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt der Dienstunfähigkeit wie dem Leiden zukommt; in diesem Falle ist jeder dieser beiden Umstände - Unfall und anlagebedingtes Leiden - als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen (vgl. BVerwGE 26, 332 [333 und 338]; ebenso Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG II C 42.64 -).
- BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
In seiner bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienst-(Kriegs-)Unfallfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht zu hier vergleichbaren Vorschriften (u.a. zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957, BGBl. I S. 1338) schon wiederholt ausgeführt, daß von mehreren Bedingungen, die im natürlichlogischen Sinne den Erfolg (Dienstunfähigkeit) herbeigeführt haben, Ursachen im Rechtssinne nur diejenigen Bedingungen sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich hingewirkt haben (BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 268 ff. [BVerwG 08.04.1960 - VI C 100/59]; 26, 332 ff. [BVerwG 14.04.1967 - VII P 20/66]). - BVerwG, 14.04.1967 - VII P 20.66
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
In seiner bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienst-(Kriegs-)Unfallfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht zu hier vergleichbaren Vorschriften (u.a. zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957, BGBl. I S. 1338) schon wiederholt ausgeführt, daß von mehreren Bedingungen, die im natürlichlogischen Sinne den Erfolg (Dienstunfähigkeit) herbeigeführt haben, Ursachen im Rechtssinne nur diejenigen Bedingungen sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich hingewirkt haben (BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 268 ff. [BVerwG 08.04.1960 - VI C 100/59]; 26, 332 ff. [BVerwG 14.04.1967 - VII P 20/66]). - BVerwG, 22.09.1966 - II C 42.64
Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
Wesentliche Ursache für den Eintritt der Dienstunfähigkeit ist ein Unfall aber auch dann, wenn ihm neben einem anlagebedingten Leiden annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt der Dienstunfähigkeit wie dem Leiden zukommt; in diesem Falle ist jeder dieser beiden Umstände - Unfall und anlagebedingtes Leiden - als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen (vgl. BVerwGE 26, 332 [333 und 338]; ebenso Urteil vom 22. September 1966 - BVerwG II C 42.64 -). - BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.09.1968 - II C 33.65
In seiner bisherigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienst-(Kriegs-)Unfallfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht zu hier vergleichbaren Vorschriften (u.a. zu § 181 a des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957, BGBl. I S. 1338) schon wiederholt ausgeführt, daß von mehreren Bedingungen, die im natürlichlogischen Sinne den Erfolg (Dienstunfähigkeit) herbeigeführt haben, Ursachen im Rechtssinne nur diejenigen Bedingungen sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich hingewirkt haben (BVerwGE 7, 48 ff.; 10, 268 ff. [BVerwG 08.04.1960 - VI C 100/59]; 26, 332 ff. [BVerwG 14.04.1967 - VII P 20/66]).